Haushaltshilfe erforderlich wegen einer unterstützten Person



Liegen die Voraussetzungen nur bei einer "anderen" zum Haushalt gehörigen unterhaltenen Person vor (z.B. bei der mit im Haushalt lebenden Mutter), sind die Aufwendungen für die Haushaltshilfe nur abzugsfähig, wenn für diese Person zugleich eine Steuerermäßi-gung für Unterhalt tatsächlich erhalten wird.

Die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe sind dann zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen abzugsfähig.